Die Änderung der Verordnungsfähigkeit von antimikrobiellen Wundauflagen und ihre Auswirkungen auf Wunden am Lebensende.
Die gesetzliche Situation der Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln hat sich mit dem GSAV (Gesetz zur Sicherheit der Arzneimittel) grundlegend geändert. Es gibt nun eine Legaldefinition für Verbandmittel:
„Gegenstände die oberflächengeschädigten Körperteile bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufsaugen oder beides erfüllen. Die Eigenschaft als Verbandmittel entfällt nicht, wenn ein Gegenstand ergänzend weitere Wirkungen entfaltet, die ohne pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper der Wundheilung dienen, beispielsweise, indem er eine Wunde feucht hält, reinigt, geruchsbindend, antimikrobiell oder metallbeschichtet ist.“
Der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) der die Aufgabe hat aus Gesetzen, Richtlinien und Leistungskataloge zu erstellen, hat die Verbandstoffe in drei Gruppen eingeteilt. Es gibt nun eineindeutige Verbandmittel, Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften und sonstige Produkte in der Wundbehandlung. Für die letzte Gruppe, die sonstigen Produkte in der Wundbehandlung muss ein Evidenznachweis erbracht werden. Dieser wurde bisher für antimikrobielle Verbandmittel nicht in der Form erbracht, da der G-BA zurzeit nur den Evidenznachweis mit dem Endpunkt Wundverschluss akzeptiert. Somit fallen im Dezember 2024 vertraute Verbandmittel mit beispielsweise Silber, PHMB (Polihexanid) oder Honigwundauflagen aus der Erstattung.
Für Menschen am Lebensende, wo Wundheilung kein Thema mehr ist, sondern Wundsituationen mit Abbau der Immunität und Zellzerfall durch Tumortherapie aber auch durch Progressivität von chronischer
Wunden einhergeht, bedeute dies eine Verschlechterung der Situation die Auswirkungen auch auf An- und Zugehörige und das Palliativteam haben wird.
Lokalwirkende, antimikrobielle Wundauflagen sind eine wichtige Maßnahme bei der Geruchsreduktion Malignom assoziierter Wunden. Dies ist eine klare Empfehlung der „Erweiterten S3-Leitlinie
Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ bereits in der Stufe zwei der vierstufigen Empfehlung zur Geruchsminderung.
Ich freue mich, dass mein Poster das Interesse der Besucher auf dem 15. DGP Kongress 2024 (Deutsche Gesellschaft für Pallitivmedizin) geweckt hat und wünsche mir, dass meine Silberkugel so manchen palliativen Wundgedanken ins Rollen gebracht hat.
Inga Hoffmann-Tischner
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Heike (Mittwoch, 16 Oktober 2024 11:53)
Die Postergestaltung hat mir wie immer viel Freude bereitet :-).