Ergänzung der Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung von Versicherten mit chronischen und schwer heilenden Wunden durch spezialisierte Leistungserbringer
Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege vom 10.12.2013 i. d. F. vom 28.10.2021
Ergänzung der Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung von Versicherten mit chronischen und schwer heilenden Wunden durch spezialisierte Leistungserbringer